Die wichtigsten Fragen rund um Mitgliedschaft, Anteile und Beteiligung. Etwas Wichtiges fehlt? Schreiben Sie uns.
Alle natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristische Personen gemäß Satzung. Wer seinen Wohnsitz bzw. Sitz in Reichshof oder einer angrenzenden Gemeinde hat (Morsbach, Waldbröl, Nümbrecht, Wiehl, Gummersbach, Bergneustadt, Drolshagen, Wenden, Friesenhagen), wird ordentliches Mitglied mit vollem Stimmrecht. Wer außerhalb dieser Region wohnt, kann sich als investierendes Mitglied beteiligen – mit Rendite, aber ohne Stimmrecht.
Ja. Auch Minderjährige können mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beitreten – eine schöne Möglichkeit, Verantwortung für die Region früh weiterzugeben.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 2 Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Das Auseinandersetzungsguthaben wird danach gemäß Satzung ausgezahlt – vorausgesetzt, das gesetzliche Mindestkapital der Genossenschaft wird dadurch nicht unterschritten.
Mindestens einmal jährlich: Die ordentliche Generalversammlung muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Bei Bedarf kann zusätzlich eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden.
Ein Genossenschaftsanteil beträgt 50 €, ein Agio fällt nicht an. Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb der Region beteiligen sich ab 2 Anteilen (100 €). Mehrere Anteile sind jederzeit möglich.
Eine Stimme je Mitglied – unabhängig davon, wie viele Anteile Sie zeichnen. Das ist das genossenschaftliche Grundprinzip: ein Kopf, eine Stimme. Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb der Region beteiligen sich ohne Stimmrecht.
Die Zeichnung läuft bequem online über unseren Beitrittsprozess. Sie füllen das Formular aus, bestätigen Ihre Angaben und sind anschließend Teil der Genossenschaft.
Ja, jederzeit. Mit Zustimmung des Vorstands können Sie zusätzliche Geschäftsanteile zeichnen; der Vorstand kann dafür eine Kappungsgrenze festlegen. Ein weiterer Anteil ist erst möglich, wenn der vorherige voll eingezahlt ist.
Ja. Sie können Ihr Geschäftsguthaben jederzeit per schriftlichem Vertrag an eine andere Person übertragen, die dafür Mitglied wird oder bereits ist – mit Zustimmung des Vorstands. Im Todesfall geht Ihre Mitgliedschaft automatisch auf Ihre Erben über und wird fortgeführt, sofern diese die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.
Wir kalkulieren mittelfristig mit einer Zielrendite von 4–5 % pro Jahr. Das ist ein Anhaltspunkt aus unserer Wirtschaftsplanung, keine Garantie – gerade in der Anfangsphase kann die tatsächliche Ausschüttung davon abweichen oder auch ganz ausbleiben. Über die Höhe der Rückvergütung bzw. Dividende entscheiden Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung jährlich neu, abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Projekte.
Als Genossenschaft unterliegen wir der gesetzlichen Prüfung durch unseren Prüfungsverband, den Raiffeisenverband Westfalen-Lippe e.V. Ihre Beteiligung bleibt trotzdem eine unternehmerische Investition ohne feste Verzinsung – wie bei jeder Unternehmensbeteiligung besteht ein wirtschaftliches Risiko.
Nein. Laut Satzung ist eine Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet ausschließlich das Genossenschaftsvermögen – im ungünstigsten Fall können Sie Ihre Einlage verlieren, aber nicht mehr als das.
Erwirtschaftet die Genossenschaft einen Jahresüberschuss, entscheidet die Generalversammlung jährlich über dessen Verwendung – unter anderem über eine Dividende auf die Geschäftsanteile. Eine feste Verzinsung gibt es nicht; die Höhe hängt vom wirtschaftlichen Erfolg der Projekte ab.
Da eine Nachschusspflicht ausgeschlossen ist, drohen Ihnen über Ihre Einlage hinaus keine weiteren Zahlungspflichten. Im Insolvenz- oder Liquidationsfall wird das verbleibende Genossenschaftsvermögen nach dem Verhältnis der Geschäftsguthaben an die Mitglieder verteilt – wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung kann das im ungünstigsten Fall auch den Verlust der Einlage bedeuten.
Ausgeschüttete Erträge unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Unsere digitale Mitgliederverwaltung kann Ihren Freistellungsauftrag berücksichtigen, wenn Sie ihn dort hochladen. Für die individuelle steuerliche Behandlung empfehlen wir, Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.
Wenn Sie die Genossenschaft insgesamt stärken möchten, tun Sie das über Ihre Geschäftsanteile. Wollen Sie stattdessen gezielt ein bestimmtes Projekt unterstützen, ist das als Mitglied künftig zusätzlich möglich – je nach Projekt über ein Nachrangdarlehen oder ein partiarisches Darlehen mit einer garantierten Verzinsung in angemessener Höhe, üblicherweise über der Dividende auf Geschäftsanteile. Diese Möglichkeit bereiten wir derzeit für kommende Projekte vor und ist aktuell noch nicht verfügbar. Wichtig: Ein solches Darlehen ist kein Genossenschaftsanteil, sondern ein eigenständiges Finanzierungsinstrument – ohne Stimmrecht und im Insolvenzfall nachrangig gegenüber anderen Gläubigern; trotz der garantierten Verzinsung besteht im ungünstigsten Fall ein Totalverlustrisiko.
Wir helfen gerne weiter – melden Sie sich einfach bei uns.
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Schwarmkraft eG
Bürgerenergie für unsere Region. Gemeinsam finanzieren wir Energieprojekte vor Ort – demokratisch und regional.