Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen müssen.

Die wichtigsten Fragen rund um Mitgliedschaft, Anteile und Beteiligung. Etwas Wichtiges fehlt? Schreiben Sie uns.

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?+

Alle natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristische Personen gemäß Satzung. Wer seinen Wohnsitz bzw. Sitz in Reichshof oder einer angrenzenden Gemeinde hat (Morsbach, Waldbröl, Nümbrecht, Wiehl, Gummersbach, Bergneustadt, Drolshagen, Wenden, Friesenhagen), wird ordentliches Mitglied mit vollem Stimmrecht. Wer außerhalb dieser Region wohnt, kann sich als investierendes Mitglied beteiligen – mit Rendite, aber ohne Stimmrecht.

Können auch Kinder oder Enkel Mitglied werden?+

Ja. Auch Minderjährige können mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beitreten – eine schöne Möglichkeit, Verantwortung für die Region früh weiterzugeben.

Welche Kündigungsfrist habe ich?+

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 2 Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Das Auseinandersetzungsguthaben wird danach gemäß Satzung ausgezahlt – vorausgesetzt, das gesetzliche Mindestkapital der Genossenschaft wird dadurch nicht unterschritten.

Wie oft tagt die Generalversammlung?+

Mindestens einmal jährlich: Die ordentliche Generalversammlung muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Bei Bedarf kann zusätzlich eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden.

Anteile & Beteiligung

Ab welchem Betrag kann ich mich beteiligen?+

Ein Genossenschaftsanteil beträgt 50 €, ein Agio fällt nicht an. Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb der Region beteiligen sich ab 2 Anteilen (100 €). Mehrere Anteile sind jederzeit möglich.

Wie viele Stimmen habe ich?+

Eine Stimme je Mitglied – unabhängig davon, wie viele Anteile Sie zeichnen. Das ist das genossenschaftliche Grundprinzip: ein Kopf, eine Stimme. Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb der Region beteiligen sich ohne Stimmrecht.

Wie zeichne ich Anteile?+

Die Zeichnung läuft bequem online über unseren Beitrittsprozess. Sie füllen das Formular aus, bestätigen Ihre Angaben und sind anschließend Teil der Genossenschaft.

Kann ich später weitere Anteile zeichnen?+

Ja, jederzeit. Mit Zustimmung des Vorstands können Sie zusätzliche Geschäftsanteile zeichnen; der Vorstand kann dafür eine Kappungsgrenze festlegen. Ein weiterer Anteil ist erst möglich, wenn der vorherige voll eingezahlt ist.

Kann ich meine Anteile übertragen oder vererben?+

Ja. Sie können Ihr Geschäftsguthaben jederzeit per schriftlichem Vertrag an eine andere Person übertragen, die dafür Mitglied wird oder bereits ist – mit Zustimmung des Vorstands. Im Todesfall geht Ihre Mitgliedschaft automatisch auf Ihre Erben über und wird fortgeführt, sofern diese die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.

Rendite & Sicherheit

Mit welcher Rendite kann ich rechnen?+

Wir kalkulieren mittelfristig mit einer Zielrendite von 4–5 % pro Jahr. Das ist ein Anhaltspunkt aus unserer Wirtschaftsplanung, keine Garantie – gerade in der Anfangsphase kann die tatsächliche Ausschüttung davon abweichen oder auch ganz ausbleiben. Über die Höhe der Rückvergütung bzw. Dividende entscheiden Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung jährlich neu, abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Projekte.

Wie sicher ist meine Beteiligung?+

Als Genossenschaft unterliegen wir der gesetzlichen Prüfung durch unseren Prüfungsverband, den Raiffeisenverband Westfalen-Lippe e.V. Ihre Beteiligung bleibt trotzdem eine unternehmerische Investition ohne feste Verzinsung – wie bei jeder Unternehmensbeteiligung besteht ein wirtschaftliches Risiko.

Hafte ich mit meinem Privatvermögen?+

Nein. Laut Satzung ist eine Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet ausschließlich das Genossenschaftsvermögen – im ungünstigsten Fall können Sie Ihre Einlage verlieren, aber nicht mehr als das.

Bekomme ich eine Dividende?+

Erwirtschaftet die Genossenschaft einen Jahresüberschuss, entscheidet die Generalversammlung jährlich über dessen Verwendung – unter anderem über eine Dividende auf die Geschäftsanteile. Eine feste Verzinsung gibt es nicht; die Höhe hängt vom wirtschaftlichen Erfolg der Projekte ab.

Was passiert mit meiner Einlage, wenn die Genossenschaft insolvent wird?+

Da eine Nachschusspflicht ausgeschlossen ist, drohen Ihnen über Ihre Einlage hinaus keine weiteren Zahlungspflichten. Im Insolvenz- oder Liquidationsfall wird das verbleibende Genossenschaftsvermögen nach dem Verhältnis der Geschäftsguthaben an die Mitglieder verteilt – wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung kann das im ungünstigsten Fall auch den Verlust der Einlage bedeuten.

Muss ich die Dividende versteuern?+

Ausgeschüttete Erträge unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Unsere digitale Mitgliederverwaltung kann Ihren Freistellungsauftrag berücksichtigen, wenn Sie ihn dort hochladen. Für die individuelle steuerliche Behandlung empfehlen wir, Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.

Kann ich gezielt ein einzelnes Projekt unterstützen?+

Wenn Sie die Genossenschaft insgesamt stärken möchten, tun Sie das über Ihre Geschäftsanteile. Wollen Sie stattdessen gezielt ein bestimmtes Projekt unterstützen, ist das als Mitglied künftig zusätzlich möglich – je nach Projekt über ein Nachrangdarlehen oder ein partiarisches Darlehen mit einer garantierten Verzinsung in angemessener Höhe, üblicherweise über der Dividende auf Geschäftsanteile. Diese Möglichkeit bereiten wir derzeit für kommende Projekte vor und ist aktuell noch nicht verfügbar. Wichtig: Ein solches Darlehen ist kein Genossenschaftsanteil, sondern ein eigenständiges Finanzierungsinstrument – ohne Stimmrecht und im Insolvenzfall nachrangig gegenüber anderen Gläubigern; trotz der garantierten Verzinsung besteht im ungünstigsten Fall ein Totalverlustrisiko.

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