Unsere Genossenschaft wird von engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus der Region getragen – ehrenamtlich, transparent und demokratisch organisiert.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft und vertritt sie nach außen. Er entwickelt die Projekte, verhandelt die Verträge, führt die laufenden Geschäfte – und setzt um, was die Mitglieder beschlossen haben. Über seine Arbeit legt er dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung Rechenschaft ab. Bei uns arbeitet er selbstverständlich ehrenamtlich.
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand – laufend, nicht erst am Jahresende. Er lässt sich berichten, prüft die Geschäftsführung, stimmt wesentlichen Geschäften zu und prüft den Jahresabschluss, bevor er der Generalversammlung vorgelegt wird. Dabei vertritt er die Interessen der Mitglieder gegenüber der Leitung. Gewählt wird er von der Generalversammlung; auch er arbeitet ehrenamtlich.
Wer bei einer Genossenschaft wirklich das Sagen hat – und wer von außen darauf schaut, dass alles seine Ordnung hat.
Die wichtigsten Entscheidungen trifft weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat, sondern die Versammlung aller Mitglieder. Sie gibt die Richtung vor: was die Genossenschaft anpackt und was nicht, und was mit dem Ergebnis geschieht. Der Vorstand führt aus – wohin es geht, bestimmen die Mitglieder.
Dabei gilt der Satz, der die Genossenschaft von jeder anderen Rechtsform unterscheidet: eine Stimme je Kopf. Wer einen Anteil hält, wiegt genauso schwer wie jemand mit zwanzig. Niemand kann sich hier einkaufen und die Richtung bestimmen – das liegt bei den Mitgliedern, und zwar bei allen gleichermaßen.
Wer Mitglied wird, wird deshalb nicht Kunde, sondern Miteigentümerin oder Miteigentümer – mit Stimme.
Und noch etwas hält die Genossenschaft hier vor Ort: Stimmberechtigt ist nur, wer aus der Region kommt. Ordentliches Mitglied kann werden, wer seinen Wohnsitz oder Sitz in Reichshof oder einer angrenzenden Gemeinde hat – Morsbach, Waldbröl, Nümbrecht, Wiehl, Gummersbach, Bergneustadt, Drolshagen, Wenden oder Friesenhagen. Wer von weiter weg unterstützen möchte, ist als investierendes Mitglied willkommen, hat in der Generalversammlung aber keine Stimme.
Über die Genossenschaft entscheiden damit ausschließlich Menschen, die hier leben und arbeiten – und die von dem, was hier gebaut wird, selbst betroffen sind.
Sinnbild: Jedes Mitglied hat genau eine Stimme – unabhängig von der Zahl seiner Anteile. Die Zahl der Felder steht nicht für unsere Mitgliederzahl.
Streng genommen ist er kein Organ der Genossenschaft – aber er gehört hierher, weil es ihn nur bei Genossenschaften gibt. Jede eingetragene Genossenschaft muss einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören, und der prüft regelmäßig: nicht nur die Zahlen, sondern auch, ob die Genossenschaft ordentlich geführt wird und ihren Mitgliedern tatsächlich dient (§§ 53, 54 GenG). Wir gehören dem Raiffeisenverband Westfalen-Lippe e.V. an – einem gesetzlichen Prüfungsverband nach dem Genossenschaftsgesetz mit Sitz in Münster.
Diese Prüfung beginnt vor dem ersten Tag: Ohne das Gutachten des Verbands zu Satzung und Geschäftsplan wären wir gar nicht erst ins Genossenschaftsregister eingetragen worden. Danach wiederholt sie sich – dauerhaft und unabhängig von uns.
Für Sie als Mitglied heißt das: Auf unsere Bücher schaut nicht nur der Aufsichtsrat, sondern zusätzlich eine Stelle, die wir uns nicht aussuchen können und die uns nichts schuldet.
Ob im Vorstand, im Aufsichtsrat oder als aktives Mitglied: Bei Schwarmkraft kann jede und jeder die Energiewende vor Ort mitgestalten. Wir freuen uns über Ihr Engagement.
Schwarmkraft eG
Bürgerenergie für unsere Region. Gemeinsam finanzieren wir Energieprojekte vor Ort – demokratisch und regional.